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31.05.2022

Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht


Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) setzt mit sofortiger Wirkung den Beschluss des Ministerrats zur Erleichterung bei der Maskenpflicht um.

Der Zugang zum und der Aufenthalt im UKR ist ab sofort mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) oder FFP2-Maske gestattet. Von der Maskenpflicht generell ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Maskenpflicht befreit sind.

Alle sonstigen Zugangsregeln bleiben unverändert bestehen. Diese wurden in Zusammenhang mit der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorerst bis zum 25. Juni verlängert.

Eine Übersicht über die derzeit gültigen Corona-Regelungen am UKR finden Sie hier: https://www.ukr.de/corona-hinweise

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