Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) informiert über die Umsetzung der neuen Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Wegfall der kostenlosen Bürgertests. Es gilt, Besucher stationärer Patienten und Begleitpersonen haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest, müssen jedoch im Testzentrum ein Formular zur Bestätigung vorlegen.
Besucher stationärer Patienten und Begleitpersonen unterliegen weiterhin der Testpflicht, unabhängig von ihrem Immunitätsstatus. Für beide Personengruppen werden auch weiterhin die Kosten für die Tests vollständig übernommen. Die Besucher und Begleitpersonen erhalten an der Infothek / Pforte des UKR entsprechende Bestätigungen, die sie im Testzentrum vorlegen können, um von den Kosten befreit zu werden.
Testzentrum vor dem UKR-Haupteingang
Das Testzentrum vor dem UKR-Haupteingang bleibt mindestens bis Ende Juli 2022 bestehen und kann für die Tests in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zu den gültigen Zugangs- und Testregelungen finden Sie unter https://www.ukr.de/corona-hinweise.
UKR, Beuscherregel, Uniklinikum Regensburg, Regensburg
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