Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist für jugendliche Arbeitnehmer (bis 18 Jahre) und für alle zu ihrer beruflichen Ausbildung Beschäftigten (bis 25 Jahre) zuständig. Sie vertritt die Rechte und Interessen dieser Zielgruppe gegenüber dem Arbeitgeber und arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen.