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Stationäre Behandlung

Ärztliche Wahlleistungen

Als Maximalversorger steht das Universitätsklinikum Regensburg für medizinische und pflegerische Versorgung auf höchstem Niveau. Auf Wunsch kann diese zusätzlich durch ärztliche Wahlleistungen („Chefarztbehandlung“) ergänzt werden. Dabei werden die Hauptleistungen während Ihres gesamten stationären Aufenthaltes maßgeblich durch den Wahlarzt oder die jeweilige Stellvertretung geleitet. Unsere Wahlärzte zeichnen sich durch besondere Qualifikationen und Erfahrung in ihrem medizinischen Fachbereich aus und bieten Ihnen eine individuell auf Sie abgestimmte Behandlung und persönliche Betreuung.

Alle Wahlärzte und ihre jeweiligen Stellvertreter finden Sie in der Vereinbarung über Wahlärztliche Leistungen.

Sollten Sie einen Wahlarzt wünschen, der dort nicht gelistet ist, besteht außerdem die Möglichkeit, eine Behandlung durch jeden bei uns angestellten Arzt schriftlich zu vereinbaren. Wenden Sie sich dazu bitte an das entsprechende Sekretariat des jeweiligen Fachbereichs. Wenn Sie wahlärztliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer stationären Aufnahme mit.


Bitte beachten Sie: Die Abrechnung der ärztlichen Wahlleistungen erfolgt direkt mit Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Eine Direktabrechnung über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung ist leider nicht möglich. Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfe- oder Zusatzversicherung den Leistungsumfang bzw. die Kostenübernahme der ärztlichen Wahlarztleistungen, da diese nicht durch jeden Versicherungstarif automatisch abgedeckt sind.