Empfänger können sein: Verwandte bis zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte und andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen (z.B. langjährige enge Freunde)
Einverständnis des Spenders zu einer Nachbetreuung nach dem Eingriff
Votum einer Kommission, dass verbotener Organhandel weitestgehend ausgeschlossen werden kann