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Wissenschaftler: Daten nutzen

(Daten-)zugriffs- und Nutzungskomitee ((D)UAC)

Zur Umsetzung der Ziele der Medizininformatik-Initiative müssen neben der technischen Harmonisierung vor allem einheitliche, organisatorisch und rechtlich abgesicherte Rahmenbedingungen für den Datenzugang und die Datennutzung festgelegt werden. Auf nationaler Ebene hat sich die Arbeitsgruppe des Nationalen Steuerungsgremiums (NSG) der MII mit den Data-Sharing-Grundprinzipien befasst und ein Eckpunktepapier einer einheitlichen Nutzungsordnung erarbeitet, an der sich die lokale Nutzungsordnung für den Standort Regensburg orientiert.

Die Eckpunkte dieser nationalen Nutzungsordnung wurden für das lokale (Daten-) Nutzungs- und Zugriffskomitee des MEDIZUKR ((D)UAC, „(Data) Use and Access Committee“) berücksichtigt und gemäß den lokalen Rahmenbedingungen präzisiert und weiter ausgeführt. Dieses (D)UAC führt die fachliche und inhaltliche Prüfung von Nutzungsanträgen durch und stützt sich hierbei auf vorliegende Voten beteiligter Ethikkommissionen sowie der lokalen Kompetenzen aus den Bereichen Datenschutz, Ethikkommission und Justitiariaten. Sie führen eine Entscheidung zur Nutzungsfreigabe herbei, wobei die Zustimmung der Datengeber eingeholt wird.

Der Nutzungsantrag kann dem (D)UAC erst dann zur Entscheidung vorgelegt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Prüfung dieser Unterlagen von der (D)UAC- Geschäftsstelle positiv beschieden werden. Die Datenextraktion startet nach einem positiven (D)UAC-Votum.