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Spenden retten Leben

Gewebespende

Die Gewebespende ist ein besonderer altruistischer Akt der Hilfe. Die Transplantation von Gewebe beendet für Patienten oft eine lange Leidensphase und ermöglicht schwerkranken Menschen den Weg zurück ins Leben. Dank einer Spenderhornhaut können Menschen ihr Sehvermögen zurückerlangen. Die Transplantation von Herzklappen oder Blutgefäßen kann vor Amputationen bewahren oder sogar Leben retten. Knochentransplantate tragen dazu bei, die Mobilität wiederherzustellen.

Auch wenn die Gewebespende in der Öffentlichkeit längst nicht so präsent ist wie das Thema Organspende, schenkt sie Patienten jährlich tausendfach Hoffnung und Lebensqualität. Möglich ist dies aber nur, wenn sich Menschen bereit erklären, als Gewebespender zur Verfügung zu stehen.

Voraussetzungen und Ablauf der Gewebespende

Grundsätzlich kommt jeder Mensch als Gewebespender in Frage. Es gibt keine festen Altersgrenzen für Gewebespenden, und die Möglichkeit dazu besteht in jedem Krankenhaus. Selbst mehrere Tage nach einem Herzstillstand kann eine Gewebespende durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür beinhalten die Todesfeststellung gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer. Wichtig ist auch die vorherige Einwilligung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder die Zustimmung seiner Angehörigen im Sinne des Verstorbenen. Zudem müssen Risikofaktoren, wie übertragbare Krankheiten, ausgeschlossen sein.

Die Gewebeentnahme selbst erfolgt durch geschulte Mitarbeiter in Operationssälen oder pathologischen Einrichtungen. Nach der Entnahme erfolgt die pietätvolle Wiederherstellung des Körpers, beispielsweise durch das Einsetzen hochwertiger Glasprothesen bei Augenspenden. Das gespendete Gewebe wird gemäß geltender Standards verpackt und zur Gewebebank transportiert, wo es aufbereitet und bis zur Transplantation gelagert wird.

Auf Wunsch werden die Angehörigen über den Erfolg der Spende informiert, wobei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine persönlichen Daten von Spendern und Empfängern zusammengeführt werden dürfen.

Weiter Informationen zum Ablauf der Gewebespende finden Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG).

Welche Gewebe können gespendet werden?

    • Die Augenhornnhauttransplantation kann beim Empfänger die Wiederherstellung der Sehfunktion ermöglichen.
    • Hornhauttransplantate kommen bei Infektionen, Verbrennungen, Verätzungen oder Erkrankungen, die zu einer Eintrübung oder starken Verformung der Hornhaut führen, zum Einsatz.
    • Die Hornhauttransplantation ist die weltweit am häufigsten durchgeführte Transplantation.
    • Die Transplantation von Herzklappen bietet eine Therapie zur Lebenserhaltung, z.B. bei kindlichen Klappenfehlern. Sie stellt eine Alternative zu künstlichen oder biologischen Klappen dar. Es ist keine Blutverdünnung nötig, die Haltbarkeit ist länger, und die Herzklappen wachsen mit.
    • Bei akuten septischen Erkrankungen kann die Transplantation von Blutgefäßen zum Lebensretter werden und vor einer Amputationen der Extremitäten bewahren.
    • Dazu zählen die Röhrenknochen der Extremitäten, der Beckenkamm, Rippenknorpel und zum Teil ganze Gelenke sowie Sehnen und Bänder
    • Die Transplantation von Knochen, Sehnen und Bändern dient der Rekonstruktion, Schmerzlinderung und Wiederherstellung der Mobilität.
    • Mit Knochenpräparaten können schwere Knochendefekte behandelt werden.
    • Die Transplantation von Weichteilgewebe kommt bei Bänderrissen und Sehnenverletzungen zum Einsatz.
    • Die Amnionmembran wird nach einer geplanten Kaiserschnittgeburt aus der Plazentamembran gewonnen.
    • Sie kommt bei der Wundversorgung in der Augenheilkunde, Mund-Kiefer-Chirurgie und Gynäkologie zum Einsatz. Außerdem wird sie als temporärer Hautersatz bei Verbrennungen verwendet sowie bei chronischen Wunden und schweren Wundheilungsstörungen (z. B. Diabetisches Fußsyndrom).
    • Hauttransplantate stellen einen permanenten Ersatz bei schweren Verbrennungen dar und dienen der Reduktion von Schmerzen und Infektionen.

Entscheidung für oder gegen die Gewebespende

Die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Gewebespende kann in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung verbindlich festgehalten werden. Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Gewebe von der Spende auszuschließen, und auch eine Änderung der Entscheidung kann jederzeit vorgenommen werden.

Falls der Verstorbene keine schriftliche Willenserklärung hinterlassen hat, werden die Angehörigen über die Zustimmung zur Gewebespende befragt. Da dies in der Regel eine emotionale Herausforderung für die Angehörigen darstellt, empfiehlt es sich, diese Entscheidung bereits zu Lebzeiten zu treffen. Ein solcher vorab dokumentierter Wille stellt nicht nur eine Erleichterung für die Hinterbliebenen dar, sondern trägt auch dazu bei, die Integrität und Würde des individuellen Entscheidungsprozesses zu wahren.

"Auch Gewebespenden retten Leben"

In unserer dritten Adventsgeschichte stellen wir Ihnen Sophia Roß vor. Als Gewebespendekoordinatorin der DGFG kümmert sie sich am UKR um die Gewebespende. Außerdem erklärt Professor Dr. Karin Pfister, Leiterin der Abteilung für Gefäßchirurgie des UKR, welche Patienten in ihrer Abteilung auf eine Gefäßspende angewiesen sind.

"Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße sowie Knochen, Sehnen und Bänder werden im täglichen klinischen Einsatz immer benötigt. Sie schenken Menschen Lebensqualität zurück oder sichern sogar das Überleben."

 

Sophia Roß, Gewebespendekoordinatorin der DGFG am UKR

"Durch die Spende nach dem Tod kann anderen Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen geholfen, sogar das Leben gerettet werden. Die Bereitschaft, etwas von seinem Körper herzugeben, ist eine selbstbestimmte und freiwillige Entscheidung, die nur jeder für sich selbst treffen kann. Daher ist es wichtig, zu Lebzeiten klar zu signalisieren und zu dokumentieren, ob man als Gewebe- und Organspender zur Verfügung steht.“

 

Professor Dr. Karin Pfister, Leiterin der Abteilung für Gefäßchirurgie des UKR