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Spenden retten Leben

Organspende

Schon Kleinigkeiten können fatale Folgen haben: Ein vermeintlich banaler Virusinfekt kann eine Herzmuskelentzündung auslösen, eine Medikamentennebenwirkung ein Leberversagen, ein falsch gesammelter Pilz einen Totalausfall beider Nieren. Und noch viele andere Erkrankungen können der Grund dafür sein, dass bei Menschen die Organe geschädigt werden. Bei fortgeschrittener Schädigung kann nur eine Organtransplantation das Leben des Patienten retten. Aktuell hoffen mehr als 500 Patienten des Universitären Transplantationszentrums Regensburg auf eine rechtzeitige Transplantation. Um aus Hoffnung Realität werden zu lassen, braucht es Spender.

Voraussetzungen für eine postmortale Organspende

Um überhaupt postmortal Organe spenden zu dürfen, muss eine Zustimmung des potenziellen Spenders oder dessen Angehörigen zur Organspende vorliegen. Außerdem muss der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt werden.

Der Hirntod tritt infolge schwerer Hirnschädigungen auf, die beispielsweise durch Hirnblutungen oder durch einen vorübergehenden Herzstillstand verursacht werden können. Der Hirntod bedeutet, dass der Tod eines Menschen nicht nur zu 100% sicher eingetreten ist, der Tod ist auch unumkehrbar, das heißt es ist keinerlei Wiederbelebung möglich. Nur unter intensivmedizinischen Maßnahmen besteht für einen begrenzten Zeitrahmen die Möglichkeit, das Herz-Kreislauf-System des Verstorbenen künstlich aufrechtzuerhalten. Dadurch wird die Durchblutung der Organe erhalten, was sie für eine Transplantation geeignet macht.

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland von über 1 Million Verstorbenen 869 Personen postmortale Organspender.

Der Organspendeausweis

Der Organspendeausweis ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhält. Es ermöglicht auch eine Auswahl bestimmter Organe, die von der Spende ausgeschlossen werden sollen. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden, indem der Eintrag angepasst oder ein neuer Ausweis ausgefüllt wird.

Zusätzlich ist es ratsam, die Angehörigen über die getroffene Entscheidung zu informieren, da diese befragt werden, wenn der Verstorbene keine schriftliche Willenserklärung hinterlassen hat.

Gesetzliche Grundlage der Organspende ist in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung.  Jeder Bürger soll auf Basis fundierter Informationen die eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende prüfen und schriftlich festhalten.

Erhältlich ist der Organspendeausweis kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie auch in vielen Arztpraxen und Apotheken.

Organtransplantationen am UKR

Welche Organe gespendet und transplantiert werden können, ist in Deutschland gesetzlich streng geregelt. Generell können Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse (Pankreas) und Dünndarm für eine Transplantation in Frage kommen.

Am Universitätsklinikum Regensburg ist das Universitäre Transplantationszentrum Regensburg für die transplantationsmedizinische Versorgung zuständig. Zu seinem Leistungsspektrum gehört die Transplantation von Niere, Herz und Leber. Im Bereich der Lebertransplantation ist das Zentrum das größte Bayerns und führt als einziges Zentrum im Freistaat auch Kinderlebertransplantationen durch.

Weitere Informationen über das Universitäre Transplantationszentrum Regensburg finden sie auf dessen Website.


Universitäres Transplantationszentrum Regensburg
0941 944-6900
0941 944-6902
tx-zentrum@ukr.de

„Hinterbliebene, Spender und Empfänger sind untrennbar miteinander verbunden“

In unserer zweiten Adventsgeschichte stellen wir Menschen vor, deren Leben maßgeblich durch das Thema Organspende geprägt ist. Wir erzählen die Geschichte von Marlene, die durch ihren Tod vier Menschen helfen konnte, wir erzählen die Geschichte ihrer Mutter Brigitte Herzog, und wir erzählen die Geschichte von Peter Schlauderer, der nur noch am Leben ist, weil er drei Spenderorgane erhalten hat.

„Ich hatte das große Glück, dass ich drei Organe und damit ein neues Leben geschenkt bekommen habe. Ich bin den Spendern und deren Hinterbliebenen so unendlich dankbar. Mit dieser Dankbarkeit schlafe ich abends ein und wache ich jeden Morgen auf.“

 

Peter Schlauderer

"[Meine Tochter] hat mir eine Entscheidung abgenommen, die ich nie hätte treffen können. Herz, Leber, beide Nieren und Bauchspeicheldrüse wurden transplantiert. Damit konnte Marlene vier Menschen helfen, darunter einem 7-jährigem Kind.“

 

Brigitte Herzog

„Niemand soll gezwungen werden, als Organspender zur Verfügung zu stehen. Aber eine bewusste Entscheidung, ob ja oder nein, sollte man von jedem Erwachsenen einfordern dürfen. [...] Diese nimmt den Angehörigen im schlimmsten Fall das ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ ab.“

 

Professor Dr. Bernhard Banas, Leiter des Universitären Transplantationszentrums des UKR