Grundsätzlich sollte das Probenmaterial baldmöglichst nach der Gewinnung in das Labor gebracht werden, bitte beachten Sie dazu die vom Labor gegebenen Vorgaben (z.B. geeignetes Untersuchungsmaterial, Kühl-/Wärmetransport/Tiefgefroren). Falls es sich um zeitkritische Parameter handelt, sollte die Entnahmezeit auf dem Etikett vermerkt werden.
Während beim Umgang innerhalb der Entnahme- und Untersuchungseinrichtung interne und externe Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen gelten (wie das Infektionsschutzgesetz und die Biostoffverordnung, BGR250/TRBA250, TRBA 100), unterliegt der Transport über öffentliche Verkehrswege dem Gefahrgutrecht. Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten und damit als infektiös gelten, werden danach der Gefahrgutklasse 6.2 „Ansteckungsgefährliche Stoffe“ zugeordnet. Patientenproben (direkt vom Patienten entnommenes Untersuchungsmaterial wie Blut-, Urin-, Stuhl- oder Gewebeproben und Abstriche), für die per definitionem nur eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, sind von den Vorschriften des ADR freigestellt, sofern sie als solche deklariert und in einer an die Verpackungsvorschrift P 650 angelehnten dreifachen Verpackung befördert werden, die „jegliche Freisetzung verhindert“. Modifiziert nach: Thurm, V. , Heinemann, A.:Dtsch Arztebl 2010; 107(49): [16]
Entsprechend gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen für interne und externe Proben:
Belegbögen für die Anforderung sowie Transportbehälter können Sie telefonisch unter 0941 944-6211 anfordern. Die Zustellung erfolgt über den Fahrdienst oder per Post.
Beim Ausfüllen der Anforderungsbögen bitte folgende Punkte beachten:
Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl die Transportzeiten als auch die Transporttemperaturen durch die QMBs des Zentrallabors regelmäßig überprüft. Dafür bitten wir verschiedene interne und externe Einsender, uns die stichprobenartige Erhebung dieser Daten zu ermöglichen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.