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Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Implantologie

Was ist ein Implantat?

Implantate können am treffendsten als "künstliche Zahnwurzeln" beschrieben werden. In der modernen Zahnmedizin werden sie zunehmend bei der Behandlung von Zahnverlust oder Zahnlosigkeit eingesetzt.

Ein Implantat besteht aus 3 Grundbausteinen: 

  1. Das Implantat an sich (Implantat-Körper)
    Implantate sind den natürlichen Zahnwurzeln nachempfunden und werden direkt im Knochen verankert.
  2. Der Implantat-Aufbau (Abutment)
    Dieser stellt die Verbindung zwischen dem Implantat-Körper und dem Zahnersatz, bestehend aus Kronen oder Brücken (Suprakonstruktion), her.
  3. Die Suprakonstruktion (Kronen oder Brücken)
    Suprakonstruktionen sind Kronen oder Brücken auf dem Zahnimplantat. Sie können können festsitzen oder herausnehmbar sein (zum Beispiel als Totalprothesen).

 

Behandlung von Zahnverlust

Der Verlust von Zähnen kann unterschiedlichste Gründe haben, wobei Karies und Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) eine große Rolle spielen. Die Beseitigung der Ursachen von Karies und Parodontitis wie schlechte Mundhygiene und/oder mangelhafter Zahnersatz ist eine Voraussetzung für den Behandlungserfolg einer möglichen Implantat-Versorgung. Bei der Wiederherstellung entstandener Zahnlücken oder bei der Behandlung eines zahnlosen Kiefers kommen immer häufiger Implantate zum Einsatz. Sie ermöglichen eine Wiederherstellung des vollen Zahnbogens und tragen zum Erhalt der Knochenstrukturen bei. 

Voraussetzungen für das Einsetzen von Implantaten

Implantate sind nur dann sinnvoll, wenn durch den Patienten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Seine Mitarbeit ist eines der wichtigsten Erfolgskriterien.

Notwendig sind:

  • Perfekte Mundhygiene
    Sie verhindert nicht nur das Entstehen von bakteriell bedingten Erkrankungen an den verbliebenen Zähnen, sondern verbessert die Erfolgsprognose einer Implantat-Versorgung um ein Vielfaches.
  • Entzündungsfreies Gebiss
    Vor allem bakteriell verursachte Erkrankungen im Mundraum sollten vorher erfolgreich therapiert worden sein (wie beispielsweise Gingivitis- oder Parodontitis). Eine sehr gute Mundhygiene ist dafür in jedem Fall erforderlich.
  • Möglichst nicht rauchen
    Statistiken belegen: Rauchen minimiert die Erfolgsprognose einer Implantat-Versorgung erheblich. Heilungsprozesse verlaufen langsamer und das Immunsystem ist in seiner Funktion eingeschränkt.
  • Vorbereitende Untersuchungen

    Entscheidet sich ein Patient für das Einsetzen eines Implantats, kann ein Termin in unserer Sprechstunde für Implantologie vereinbart werden. In der ersten Sitzung besprechen wir Ihre Krankheitsgeschichte und führen Untersuchungen durch. Außerdem fertigen wir eine Röntgenaufnahme (OPG= Orthopantomogramm) an. In besonderen Fällen kann eine detailgenauere computertomographische Aufnahme (CT) notwendig sein. Für die Planung des Eingriffs spielen dabei insbesondere die Vorstellungen und Wünsche des Patienten eine wichtige Rolle.

    Herstellung des Implantats

    Anhand der gewonnenen Informationen planen wir die Implantat-Anzahl, -Durchmesser, -Länge und -Position. Ist das Knochenangebot nicht ausreichend, muss ein Knochenaufbau (Augmentation) erfolgen. Im zahntechnischen Labor wird nach unseren Vorgaben eine Bohrschablone hergestellt, um die optimale Position während der Operation zu gewährleisten.

    Operation

    Bei der Operation eröffnen wir im betroffenen Bereich die Schleimhaut, um an die Oberflächenkontur des Knochens zu gelangen. Mit einem speziellen Bohrer bereiten wir ein Implantat-Bett auf, in das das Implantat eingebracht wird. Die Wunde wird mit Nähten verschlossen und ein vorläufiger Zahnersatz eingegliedert. Dieser ist je nach Ausgangszustand unterschiedlich und kann sowohl festsitzend als auch herausnehmbar sein.

    Nach der Operation

    Der operierte Bereich muss im Unterkiefer in der Regel drei bis fünf Monate und im Oberkiefer vier bis sechs Monate heilen. Danach werden die Implantate freigelegt. Dafür wird die Schleimhaut oberhalb des Implantat-Kopfes durch einen kleinen Schnitt eröffnet und eine Einheil-Kappe ( sog. Healingabutment) eingeschraubt. Dieser kleine Eingriff kann in lokaler Betäubung erfolgen.

  • Nach dem Beratungsgespräch für den Einsatz eines Implantats erstellen wir einen Kosten­voranschlag für die Operation sowie für die Anfertigung der Prothese. Dieser Kostenvoranschlag muss von dem Patienten vor Beginn der Behandlung bei seiner Krankenkasse eingereicht werden, um die Kostenerstatt­ung abzuklären.

    Kostenübernahme

    Prinzipiell tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Zeit eine Implantat-Versorgung nur dann, wenn z. B. eine angeborene Fehlbildung vorliegt. Auch bei Patienten, die durch einen Unfall schwer verletzt wurden oder die wegen einer Tumor-Operation am Kiefer eine Behandlung benötigen, tragen die Kassen die Kosten. Bei Privatkassen und Beihilfe gelten unterschiedliche Regelungen. Es ist empfehlenswert, die Kostensituation vor Behandlungsbeginn definitiv geklärt zu haben.

  • Nicht immer kommen Implantate bei der Wiederherstellung des Gebisses in Betracht.
    In folgenden Fällen können sie nicht eingesetzt werden:

    • Wenn bei fehlender Knochensubstanz keine Auflagerung von Knochen möglich ist (zum Beispiel wegen schwerer Grunderkrankungen)
    • Bei Erkrankungen wie etwa einer Kieferknochen-Entzündung oder Zahnfleisch-Entzündung
    • Bei schlechter Mundhygiene
    • Wenn der Patient nicht mitarbeitet