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Kieferorthopädie im Kinder- und Jugendalter am UKR

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie im Kinder- und Jugendalter

Wenn es um die Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen geht, sind Sie bei uns in der Kieferorthopädie richtig. In unserer Poliklinik behandeln wir Patienten jeden Alters. Mit Hilfe von herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspangen regulieren wir Fehlstellungen bei Zähnen und Kiefer.

Kieferorthopädische Untersuchung: Bei allen Kindern empfehlenswert

Der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung hängt von der Art der Zahn- oder Kieferfehlstellung ab. Spätestens nach Durchbruch sämtlicher Milchzähne ist bei allen Kindern eine kieferorthopädische Untersuchung empfehlenswert. Bei Anomalien wie zum Beispiel einem vorzeitigen Milchzahnverlust oder einem offenen Biss kann eine kieferorthopädische Therapie bereits im Alter von vier Jahren erfolgen.

Ist eine Behandlung notwendig, vereinbaren wir einen Termin für eine ausführliche Anfangsuntersuchung und -diagnostik.

Dazu benötigen wir je nach Fall und Alter

  • eine Panoramaschichtaufnahme
  • ein Fernröntgenseitenbild
  • Abdrücke beider Kiefer
  • Fotos zur genaueren Analyse

Frühe Fachberatung lohnt sich

Zahnstellungs- und Kieferanomalien können wir bei Kindern schon frühzeitig erkennen und behandeln. Bereits im Milchgebiss können behandlungsbedürftige Fehlstellungen auftreten, die wir mit einfachen kieferorthopädischen Geräten beheben können. Auch schlechte Angewohnheiten des Kindes („Habits“) wie zum Beispiel Daumenlutschen können zu Stellungsabweichungen der Zähne und Kiefer führen. Eine Fachberatung kostet Sie nichts und kann Ihrem Kind oft eine umfangreichere Therapie zu einem späteren Zeitpunkt ersparen.

Behandlungsbeginn meist zwischen neuntem und elftem Lebensjahr

Eine Frühbehandlung kann nach Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne empfehlenswert sein. Die meisten Regelbehandlungen beginnen jedoch zwischen dem neunten und elften Lebensjahr. Dabei entscheidet das Ausmaß der Anomalie, ob die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.