Sie leiden an einem fortgeschrittenen Parkinsonsyndrom (oder ein naher Angehöriger von Ihnen) und Sie fragen sich ob ein Hirnschrittmacher helfen kann?
Dafür gibt es keine pauschale Antwort, aber ein erfahrener, mit diesem Verfahren in der Parkinsonbehandlung vertrauter Neurologe kann diese Frage jeweils im Einzelfall mit dem betroffenen Patienten zusammen beantworten.
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Neurologen vor Ort. Auf jeden Fall finden Sie in den Zentren in denen der Eingriff durchgeführt wird einen kompetenten Ansprechpartner.
Der ärztliche Ansprechpartner:
In der Neurochirurgie: Professor Dr. med. Jürgen Schlaier (0941 944-9010).
In der Neurologie: PD Dr. med. Zacharias Kohl (Bewegungsstörungsambulanz, 0941 941-3003).
Sie können sich in der Neurologie oder direkt in der Neurochirurgie vorstellen, Termine können über die Ambulanzen vereinbart werden:
0941 941-3003 für die Neurologie oder
0941 944-9010 für die Neurochirurgie
Bitte bringen Sie zu dem Vorstellungstermin die aktuellen Unterlagen (Arztbriefe und Computer- oder Kernspintomographien) von Ihrem Hausarzt mit. Kann man bei der Erstvorstellung gleich feststellen ob mir dieser Eingriff helfen würde?
Diese Frage kann zunächst oft nur richtungsweisend beantwortet werden, viele Patienten müssen für eine endgültige Klärung entweder mehrmals ambulant gesehen oder stationär aufgenommen werden. All diese Dinge werden bei der Erstvorstellung besprochen.
Die tiefe Hirnstimulation bei der Parkinson Krankheit hilft vor allem gegen Schwankungen der Beweglichkeit - sog. Wirkungsfluktuationen - bei denen es nach langjähriger medikamentöser Behandlung abwechselnd zu starken Über- und Unterbeweglichkeiten kommt. Außerdem wird die Muskelsteifigkeit ("Rigor") und das Zittern ("Tremor") verbessert. Es gibt aber auch andere Gründe bei denen das Verfahren zum Einsatz kommt.
Nein, die Operationskosten werden ebenso wie die Kosten für andere medizinisch notwendige Eingriffe von den Krankenkassen übernommen, da es sich bei dem Schrittmacherverfahren in der Parkinsontherapie um ein inzwischen weltweit anerkanntes Standardverfahren handelt. Auch der Schrittmacher selber wird natürlich von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Die Batterien halten je nach Einstellung des Gerätes ca. 5 - 8 Jahre. Danach kann das Aggregat ausgetauscht werden, ohne dass am Kopf selber operiert werden muss.
Das Risiko für Komplikationen mit bleibenden Ausfällen durch das Verfahren liegt in einer großen Untersuchung an mehr als 250 Patienten unter 1% (Voges et al., JNNP 2006).