Der essentielle Tremor ist mit einer Häufigkeit von 1-5% in der Bevölkerung die häufigste Bewegungsstörung. Er tritt in der Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter auf. Es ist eine Erbkrankheit mit einem autosomal-dominanten Erbgang. Trotzdem kann die Ausprägung innerhalb einer Familie sehr unterschiedlich sein.
An Symptomen steht meist ein beidseitiger Halte- und Bewegungstremor der Hände/Arme im Vordergrund. Zusäztlich kann ein Kopf- und Stimmtremor auftreten. Typisch ist bei vielen Patienten eine Besserung des Tremors auf kleine Mengen Alkohol.
Die Diagnose wird klinisch, d.h. durch die körperliche Untersuchung und Krankheitsgeschichte gestellt.
Ist der Tremor so ausgeprägt, dass er eine Behinderung im Alltag darstellt, kann eine medikamentöse Therapie begonnen werden. Die Mittel der 1. Wahl sind der beta-Blocker Propranolol und Primidon.
Kann durch Medikamente der Tremor nicht zufrieden stellend gebessert werden, also ist trotz der Einnahme der Tremor so ausgeprägt, dass er eine Behinderung im Alltag darstellt, kann eine Stimulation eines bestimmten Kerngebietes im Gehirn zu einer deutlichen Reduktion des Tremors führen. Dieses Kerngebiet ist der sogenannte Nucleus ventralis intermedius thalami (= VIM).
Die tiefe Hirnstimulation des VIM führt zu einer deutlichen Besserung des Handtremors. Der Kopf-, Stimm- oder Zungentremor kann meist nur leicht beeinflusst werden.
Die tiefe Hirnstimulation zur Behandlung des essentiellen Tremors ist in Deutschland zugelassen, d. h. die Kosten werden auch von den Krankenkassen übernommen.
Patienten mit essentiellem Tremor, die zusätzlich eine Demenz, eine psychiatrische Erkrankung (z.B. eine schwere Depression, Psychose, Suchterkrankung), Veränderungen im Gehirn oder schwere internistische Erkrankungen haben, kommen für eine tiefe Hirnstimulation nicht in Frage.
Wie wird festgestellt, ob ein Patient mit essentiellem Tremor für die tiefe Hirnstimulation geeignet ist?
Zunächst muß anhand der Krankheitsgeschichte und einer neurologischen Untersuchung überprüft werden, ob wirklich ein essentieller Tremor vorliegt. Weiterhin muß festgestellt werden, ob noch sinnvolle medikamentöse Therapiemöglichkeiten bestehen. Mittels einer Kernspintomographie werden Veränderungen des Gehirns, die eine tiefe Hirnstimulation nicht erlauben, ausgeschlossen. Zusätzlich erfolgt eine Testung der Gedächtnis-, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistungen (= Neuropsychologische Testung).
Wenn nach Abschluß dieser Untersuchungen nichts gegen eine tiefe Hirnstimulation spricht, kann der Patientin/dem Patienten die Operation als Behandlungsmöglichkeit angeboten werden.
Die Untersuchungen, ob jemand für die tiefe Hirnstimulation geeignet ist, erfolgen in der Klinik und Poliklinik für Neurologie der Universität Regensburg im Bezirksklinikum. Die Operation findet im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in der Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie der Universitätsklinik Regensburg statt. Anschließend wird der Hirnschrittmacher ebenfalls stationär in der Klinik und Poliklinik für Neurologie programmiert. Nach Abschluß der stationären Phase sind mindestens 2x/Jahr ambulante Kontrolltermine in der Spezialambulanz für Bewegungsstörungen der Klinik und Poliklinik für Neurologie zur Überprüfung des Hirnschrittmachers notwendig.
Ein unverbindliches, informatives Vorgespräch kann allerdings nach telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung jederzeit in der Neurochirurgie unter 0941 944-9010 oder in der Neurologie unter 0941 941-3003 erfolgen.