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Gefäßchirurgie

Gutachten

Die rasante Entwicklung der vaskulären Medizin hat eine hohe Komplexität der Behandlungsmetho­den zufolge. Konsequenterweise werden Risiken und Komplikationen solcher Behandlungen umso größer und die daraus resultierenden Einschränkungen der Lebensqualität schwerwiegender. Auch Unfälle können die Gefäße betreffen bzw. zu vaskulären Begleit- und/oder Folgeerkrankungen führen. Die Arbeitsunfähigkeit (AU), Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolge (GdS) von vaskulärer Seite her werden im Rahmen eines gefäßchirurgischen Gutachtens ebenso wie potentielle Behandlungsfehler evaluiert und begutachtet. Der Auftrag für ein Gutachten ergeht dabei durch die jeweiligen Versicherungen, die Schlichtungsstelle der Bayerischen Landesärztekammer oder die Gerichte.