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Gefäßchirurgie

Gutachten

Die rasante Entwicklung der vaskulären Medizin hat einer hohen Komplexität der Behandlungsmetho­den geführt. Dadurch werden auch Risiken und Komplikationen solcher Behandlungen umso größer und die daraus resultierenden Einschränkungen der Lebensqualität schwerwiegender. Auch Unfälle können die Gefäße betreffen bzw. zu vaskulären Begleit- und/oder Folgeerkrankungen führen.

Im Rahmen eines gefäßchirurgischen Gutachtens werden die Arbeitsunfähigkeit (AU), die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), der Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolge (GdS) von vaskulärer Seite her evaluiert und begutachtet – ebenso wie potentielle Behandlungsfehler.

Der Auftrag für ein Gutachten ergeht dabei durch die jeweiligen Versicherungen, die Schlichtungsstelle der Bayerischen Landesärztekammer oder die Gerichte.