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Gefäßchirurgie

Zweitmeinung

Komplexe Gefäßerkrankungen erfordern eine herausfordernde Entscheidungsfindung für oder gegen eine invasive Maßnahme, die schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und das Überleben haben kann. Diesbezüglich besteht ein Bedarf, aber auch ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung vor wichtigen Therapieentscheidungen. Für konkrete Maßnahmen, wie Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom wird die ärztliche Zweitmeinung durch den gemeinsamen Bundesausschuss unterstützt. Auch bei der offenen oder endovaskulären Operation von Aortenaneurysmen ist das Einholen einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung möglich. Sollten Sie eine zweite Meinung wünschen, bringen Sie bitte alle Vorbefunde inklusive der durchgeführten Bildgebung auf CD oder als Code (wird von der durchführenden Radiologie ausgestellt) zur Vorstellung mit.

Patienteninformationen: Patientenmerkblatt Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen